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Gelungener Auftakt in die Fortbildungssaison 2024

Übungsleiterfortbildung: Fit im Schulter-Nacken-Bereich und der Koordination 

Am Samstag, 2.3.24 starteten 24 Übungsleiter/innen in Wetzlar-Hermannstein in die Fortbildungssaison des neuen Jahres. Unter der Leitung von Monika Volkmann-Lüttgen wurde mit einem bunten Mix von Übungen der Schulter-Nacken-Bereich wieder in Funktion und Form gebracht!

Fobi 2.3.24 reduziert

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Vereinsförderung

7 Vereine erhalten ca. 30 000 Euro Vereinsförderung

Der 1.Vorsitzender Ralf Koch sowie seine Vorstandskollegen Tim Kessler und Dunja Boch überreichten im ENWAG-Stadion in Wetzlar an die Vertreter der Vereinen des Lahn-Dill-Kreises Förderbescheide des Landessportbundes Hessen (lsb h).

Bescheidübergabe 20240227 red

(Fördermittelübergabe im ENWAG-STADION in Wetzlar v.li.: Ralf Koch (1. Vorsitzender), Vertreter der Vereine , v.re: Tim Kessler (Vorstandsmitglied) Bild: Jutta Hanig)

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Information des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG)

„Seit 19. Januar 2024 gehört die Abteilung Sport nicht mehr wie bisher zum Hessischen Innenministerium, sondern zum Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Abteilung wechselte komplett ins neue Haus und bleibt unverändert zusammen wie bisher. Die Geschäftsverteilung bleibt gleich und wir stehen auch weiterhin in gewohnter Form für Anliegen der Sportförderung für Verbände und Vereine sehr gerne zur Verfügung! Bis auf Weiteres bleiben wir in den bisherigen Räumlichkeiten, auch die telefonische Erreichbarkeit ist unverändert.

Der Übersichtlichkeit halber möchte ich aber die wichtigsten Kontakte und die neuen Mailadressen mitteilen:

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Energiehilfen für Vereine wird fortgesetzt

Seit dem 15. Januar 2024 können Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes Hessen, die von Energiepreissteigerungen betroffen sind, über das Landesprogramm „Hessen steht zusammen“ eine weitere Ausgleichszahlung beantragen. Damit hat bereits die zweite Förderphase des Landesprogramms begonnen, die rückwirkend den Zeitraum von März bis Dezember 2023 abdeckt. Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom in den Jahren 2022 und 2023 deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden mussten. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten pro Förderphase nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen.

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