Auch im Jahr 2022 werden viele Vereine ihre Mitgliederversammlung online durchführen. Die Online-Mitgliederversammlung hat sich zu einer echten Alternative zur Präsenzversammlung entwickelt, eine Tendenz zur langfristigen Verankerung in vielen Vereinen und Verbänden zeichnet sich ab. Rechtsanwalt Alexander Vielwerth, Kanzlei Winheller, wird über die rechtlichen Hürden und technischen Voraussetzungen einer erfolgreichen und rechtssicheren Versammlung referieren und von den Erfahrungen aus Dutzenden von Mitgliederversammlungen verschiedenster Größe berichten.
Nachgefragt-Spezial am Donnerstag, 17. Februar 2022, 18.30 Uhr - hier geht es zur Anmeldung»
Der Gesetzgeber hat die Sonderregelungen für Mitgliederversammlungen aus dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ („Covid-19-Gesetz“) bis zum 31. August 2022 verlängert. Ursprünglich galten die gesetzlichen Ausnahmeregelungen nur bis Ende 2021.
In vielen Vereinen und Verbänden stehen am Anfang des Jahres die Mitgliederversammlungen an. Viele Vereinsvorstände stellen sich derzeit die Frage, ob aufgrund der Corona-Pandemie die Mitgliederversammlung überhaupt durchgeführt werden kann, darf oder muss. Weitere Informationen des lsbh finden Sie hier:
Machen Sie Ihren Verein fit für die Zukunft – wir helfen Ihnen dabei! Eine wichtige Aufgabe des Sportkreises Lahn-Dill e.V. sieht der Vorstand darin, ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern der Sportvereine ihre Arbeit etwas zu erleichtern. Das Seminarangebot „Vereine im Steuerrecht“ stieß am Samstag 15.2.20 auf große Resonanz. Über 50 Teilnehmer/innen aus den Sportkreisvereinen erhielten in der Bildungsstätte der Sportjugend Hessen in Wetzlar wichtige Informationen zur Verwaltung ihrer Vereinskasse. Der Referent Edgar Oberländer (Vors. Landesausschuss Recht, Steuern, Versicherungen des lsbh) verstand es in beeindruckender Weise, aus einem eigentlich „trockenen Thema“ einen interessanten Seminartag zu machen.