Verbindliche Auslegungshinweise der Sportministerkonferenz Die Sportministerkonferenz hat sich mit den Ausführungen des § 28 b Absatz 1 Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes befasst und nun Auslegungshinweise verfasst, die in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern verbindlich sind. (Diese wurden soeben auf unserer FAQ-Seite » veröffentlicht.)
Der Sportkreis Lahn-Dill e.V. sucht ab 1. September 2021 zur Führung der Geschäftsstelle eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter in einer Teilzeitstelle (20 Wochenstunden, evtl. spätere Erhöhung möglich) vorzugsweise vormittags. Die Geschäftsstelle des Sportkreises ist die Regionalvertretung des Landessportbundes Hessen e. V. mit Sitz in den Räumen des Sportamtes der Stadt Wetzlar im Enwag-Stadion. Zu den Aufgaben zählt u.a. die Unterstützung des ehrenamtlichen Vorstandes, die Sicherstellung von Dienstleistungen für die 450 Mitgliedsvereine sowie für sportinteressierte Bürgerinnen und Bürger.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde konnte der stellv. Sportkreisvorsitzende Jochen Horz am vergangenen Freitag (16.4.21) dem TC Katzenfurt zu seinem 50jährigen Bestehen im Namen des Landessportbundes Hessen und dem Sportkreis Lahn-Dill e.V. gratulieren. Die Ehrung sollte ursprünglich anlässlich einer großen Feier an Pfingsten 2020 mit zwei Live-Bands auf dem Gelände des TC Katzenfurt stattfinden, aber die Corona-Pandemie machte dieser Planung einen Strich durch die Rechnung.
Die Bundesregierung hat Änderungen der Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die voraussichtlich in der 16. Kalenderwoche 2021 in Kraft treten und zunächst bis zum 30. Juni 2021 gelten. Die ergänzten Regelungen hinsichtlich einer Testangebotspflicht betreffen auch Sportvereine, Sportverbände und Sportkreise, wenn diese Arbeitgeber sind. Demnach sind Arbeitgeber verpflichtet, allen Mitarbeiter*innen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- bzw. Schnelltests anzubieten. Lesen Sie mehr hier»
Die Corona-Pandemie verursacht eine Fülle von Einschränkungen und Verluste in den Sportvereinen. Vor allem schlägt der Verlust des sozialen Miteinanders, der Begegnung mit Gleichgesinnten und Gleichaltrigen und der fast komplett verloren gegangenen persönlichen Teilnahme am Sportbetrieb negativ zu Buche. Dabei hat sich gezeigt, wie wichtig der Sport im Alltag ist, wie umsichtig und kreativ aber auch die Sportvereine als wichtige Säule unserer Gesellschaft handeln. Eine große Zahl der Sportvereine versucht mit „Online-Angeboten“ oder spezifischen (kontaktlosen) Sportangeboten, soweit sie denn erlaubt sind, die Verbindung zu ihren Mitgliedern aufrecht zu erhalten. Der Kreativität und Vielfalt sind dabei keine Grenzen gesetzt. Hier zeigt sich, dass die Sportvereine vielfach selbst der Motor der Sportentwicklung sind. Der Sportkreis Lahn-Dill e.V. möchte diese Initiativen und Bewegungsangebote wertschätzend belohnen und lobt einen Sonderpreis für Vereine, die seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 besondere sportliche Angebote oder als Sportverein besondere Projekte initiiert und umgesetzt haben, aus.
Da die Antragsfrist in der kommenden Woche endet, hier noch einmal der finale Hinweis für die Bearbeitung und den Nachweis der Übungsleiterstunden 2020. Die Planung für 2021 sollte unter Außerachtlassung der Pandemie erfolgen. Alle wichtigen Hinweise zur Beantragung sowie die Antwort auf die Frage, wie der Nachweis der geleisteten Übungsleiterstunden 2020 erbracht werden soll, finden Sie hier: UEbungsleiter_und_Corona_2020-2021.pdf145.22 kB
Auch im Jahr 2021 können die hessischen Sportvereine von der Corona-Vereinshilfe profitieren. Anträge können bis Ende des Jahres beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingereicht werden.Voraussetzung für die Beantragung der Corona-Vereinshilfe ist, dass der Verein im ideellen Bereich oder in der Vermögensverwaltung aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage und/oder einen Liquiditätsengpass geraten ist.
Die Corona-Pandemie und der anhaltende Lockdown für den Breitensport bescheren Hessens Sportvereinen einen signifikanten Mitgliederrückgang. Das hat die Bestandserhebung des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h) ergeben. Die nun vorgelegten Zahlen offenbaren, dass fast 58 Prozent der Vereine, die Mitglied im Landessportbund sind, zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. Januar 2021 zahlenmäßig geschrumpft sind. Insgesamt haben die rund 7.600 hessischen Vereine in dieser Zeit fast 69.000 Mitglieder verloren. Das entspricht einem Rückgang um 3,2 Prozent auf nun 2,066 Millionen Mitglieder. So wenig zählte der Landessportbund zuletzt 2010.