Da die Antragsfrist in der kommenden Woche endet, hier noch einmal der finale Hinweis für die Bearbeitung und den Nachweis der Übungsleiterstunden 2020. Die Planung für 2021 sollte unter Außerachtlassung der Pandemie erfolgen. Alle wichtigen Hinweise zur Beantragung sowie die Antwort auf die Frage, wie der Nachweis der geleisteten Übungsleiterstunden 2020 erbracht werden soll, finden Sie hier: UEbungsleiter_und_Corona_2020-2021.pdf145.22 kB
Auch im Jahr 2021 können die hessischen Sportvereine von der Corona-Vereinshilfe profitieren. Anträge können bis Ende des Jahres beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingereicht werden.Voraussetzung für die Beantragung der Corona-Vereinshilfe ist, dass der Verein im ideellen Bereich oder in der Vermögensverwaltung aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage und/oder einen Liquiditätsengpass geraten ist.
Die Corona-Pandemie und der anhaltende Lockdown für den Breitensport bescheren Hessens Sportvereinen einen signifikanten Mitgliederrückgang. Das hat die Bestandserhebung des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h) ergeben. Die nun vorgelegten Zahlen offenbaren, dass fast 58 Prozent der Vereine, die Mitglied im Landessportbund sind, zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. Januar 2021 zahlenmäßig geschrumpft sind. Insgesamt haben die rund 7.600 hessischen Vereine in dieser Zeit fast 69.000 Mitglieder verloren. Das entspricht einem Rückgang um 3,2 Prozent auf nun 2,066 Millionen Mitglieder. So wenig zählte der Landessportbund zuletzt 2010.
Mit einem konkreten Vorschlag für einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb hat sich der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) jetzt an die Landespolitik gewendet. Unter dem Begriff „Corona Sportampel Hessen“ zeigt der Dachverband des hessischen Sports in seinem Eckpunktepapier auf, wie ein an das jeweilige Infektionsgeschehen angepasster Sportbetrieb aussehen könnte. Der Sportkreis Lahn-Dill e. V. begrüßt nachdrücklich die Initiative des Landessportbundes.
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats im letzten Dezember einige Gesetzesänderungen zugunsten von Ehrenamtlichen und gemeinnützigen Vereinen beschlossen.Leider ist mit der Erhöhung der Ehrenamtspauschale an anderer Stelle ein gravierender Nachteil verbunden, was vermutlich auf ein Versehen des Gesetzgebers zurückzuführen ist. Lesen Sie mehr hier »
Förderung des Ehrenamts und gemeinnütziger Vereine
Die seit Jahren geforderte Förderung des Ehrenamts und weiterer Vergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften wurden durch das Jahressteuergesetz 2020 vollzogen. Es handelt sich um die umfassendste Reform seit 2013. Das Jahressteuergesetz 2020, das durch den Bundestag am 16.12.2020 verabschiedet wurde und dem der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat, enthält einige Änderungen, die das Ehrenamt und gemeinnützige Vereine betreffen.