Neue Richtlinien für Investitionszuschüsse des lsb h ab 1.7.2024
Das Präsidium des lsbh hat neue Richtlinien für Investitionszuschüsse (Bau- uns Sanierungsmaßnahmen, Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen, Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte) beschlossen. Diese treten ab 01.07.2024 in Kraft.
Die Zugangsdaten für das Online-Portal versenden wir am 28.06.2024 postalisch an alle Vereine, so dass die Antragstellung über das Online-Portal ab Juli gewährleistet ist.
Was bedeutet dies konkret?
Änderungen für Vereine:
- Die wohl größte Veränderung für uns alle ist die digitale Antragstellung. Vereine stellen ab Juli Anträge für Investitionszuschüsse über unser Online-Portal. Dort können sie auch stets das aktuelle Guthaben ihres Vereins im Vereinsförderungsfonds einsehen.
- Möchte ein Verein zusätzlich einen Antrag auf Sonderförderung für "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen" beantragen, so wird dies zukünftig in einem Antrag erfolgen. (Es ist kein zusätzlicher Antrag an den GB Sportinfra mehr nötig.)
- Erhöhung des Stundensatzes für Eigenleistung auf 15,00 Euro pro Stunde.
- Auch der maximale Zuschussanspruch für Vereine wurde erhöht. (Tabelle siehe Richtlinien
Die neuen Richtlinien finden Sie hier: Änderungen_Investitionen_auf_einen_Blick_ab_01.07.2024.pdf933.75 kB