Neue Regelungen zur Verlängerung der Sportabzeichen-Prüferausweise 2023
Liebe Sportabzeichen-Prüferinnen und -Prüfer,
mit diesem Schreiben erhalten Sie wichtige Informationen zur Verlängerung Ihres neuen Prüferausweises (Gültigkeitszeitraum 2020 – 2023). Zur Verlängerung des Ausweises um vier Jahre ist innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Nachweis einer Fortbildung im Umfang von mindestens 2 Lerneinheiten (LE) erforderlich. DSA-Prueferausweis_Verlaengerung_20-23_Stand_Jan_22.pdf136.22 kB
Folgende Fortbildungsangebote können für die Verlängerung genutzt werden:
- DSA-Prüfertagungen, die durch den Sportkreis angeboten werden
- DSA-Fortbildungslehrgänge der Sportkreise*
- DSA-Zusatzqualifikationen (Turnen, Rad sowie DSA für Menschen mit Behinderung)
- Fortbildungen der Fachverbände in den Sportarten Schwimmen, Leichtathletik, Radfahren und Turnen, soweit das Thema der Fortbildung einen Bezug zum Sportabzeichen aufweist – hier bitte im Vorfeld Kontakt zur / zum DSA-Beauftragte/n des Sportkreises aufnehmen
- Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen
Online-Fortbildungen_2023_Landessportbund_Hessen.pdf105.45 kB
Die Fortbildungsbescheinigung/en sollte/n bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Prüferausweises (September 2023) beim Sportkreis eingereicht werden.
Weitre Informationen erhalten Sie bei der nächsten * Tagung der Sportabzeichenprüfer im Sportkreis Lahn-Dill (geplant 6. Mai 2023, DHG Sinn-Edingen). Die Einladung erfolgt ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung.