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Neue Regelungen zur Verlängerung der Sportabzeichen-Prüferausweise 2023

Liebe Sportabzeichen-Prüferinnen und -Prüfer,

mit diesem Schreiben erhalten Sie wichtige Informationen zur Verlängerung Ihres neuen Prüferausweises (Gültigkeitszeitraum 2020 – 2023). Zur Verlängerung des Ausweises um vier Jahre ist innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Nachweis einer Fortbildung im Umfang von mindestens 2 Lerneinheiten (LE) erforderlich. pdfDSA-Prueferausweis_Verlaengerung_20-23_Stand_Jan_22.pdf136.22 kB

Folgende Fortbildungsangebote können für die Verlängerung genutzt werden:

- DSA-Prüfertagungen, die durch den Sportkreis angeboten werden
- DSA-Fortbildungslehrgänge der Sportkreise*
- DSA-Zusatzqualifikationen (Turnen, Rad sowie DSA für Menschen mit Behinderung)
- Fortbildungen der Fachverbände in den Sportarten Schwimmen, Leichtathletik, Radfahren und Turnen, soweit das Thema der Fortbildung einen Bezug zum Sportabzeichen aufweist – hier bitte im Vorfeld Kontakt zur / zum DSA-Beauftragte/n des Sportkreises aufnehmen
- Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen

pdfOnline-Fortbildungen_2023_Landessportbund_Hessen.pdf105.45 kB

Die Fortbildungsbescheinigung/en sollte/n bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Prüferausweises (September 2023) beim Sportkreis eingereicht werden.

Weitre Informationen erhalten Sie bei der nächsten * Tagung der Sportabzeichenprüfer im Sportkreis Lahn-Dill (geplant  6. Mai 2023, DHG Sinn-Edingen). Die Einladung erfolgt ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung.


Karte Geschäftsstelle

Kontakt

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Karl-Kellner-Ring 13 (Stadion)
35576 Wetzlar

Tel. 06441 / 9952-13
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(und nach Vereinbarung)

Bärbel Dobsza baerbel.dobsza@skld.de
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Jutta Hanig  jutta.hanig@skld.de
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