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Maßnahmenkatalog gegen "Gewalt in Sportstätten" beschlossen

Magistrat der Stadt Wetzlar beschließt gemeinsam mit dem Sportkreis Lahn-Dill Maßnahmen gegen Gewalt in Sportstätten 

26.07.2023 - Im Wetzlarer Vereinssport, insbesondere beim Amateurfußball, ist es in jüngster Zeit vermehrt zu Ausschreitungen und Gewalt gekommen. Der Magistrat reagiert darauf mit einer Änderung der Benutzungsordnung für die Wetzlarer Sportstätten.

Der Magistrat reagiert darauf mit einer Änderung der Benutzungsordnung für die Wetzlarer Sportstätten durch Maßnahmen, die von einem Waffenverbot bis zu Hausverboten für Einzelpersonen, aber auch für ganze Vereine reichen. So wird das Mitführen von Waffen jeglicher Art in den städtischen Sportanlagen untersagt. Wer andere Personen körperlich misshandelt, nötigt, beleidigt oder diskriminiert bzw gegen das Waffenverbot verstößt, kann der Sportstätte verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden. Die Nutzer von Sportstätten werden verpflichtet, die Stadt Wetzlar über gewaltbedingte Störungen zu informieren. Hält sich ein Verein nicht an die Regeln oder ist selbst für Gewalt verantwortlich, kann er auch insgesamt mit einem Hausverbot für die Sportstätte belegt werden. Die Dauer des Hausverbots richtet sich nach der Schwere des Falls.
Außerdem hat der Magistrat gemeinsam mit dem Sportkreis Lahn-Dill eine Resolution gegen Gewalt im Sport auf Wetzlarer Sportstätten verabschiedet, in der die wachsende Sorge über die Zunahme von Gewalt im Sport formuliert wird: „Auch in Wetzlar kommt es immer häufiger zu körperlichen und verbalen Entgleisungen oder zu Angriffen auf Schiedsrichter, Sportler, Übungsleiter und Besucher von Sportveranstaltungen.“

pdfGremienvorlage_Gewalt_im_Sport.pdf110.83 kB

pdfPressemitteilung_Gewalt_im_Sport.pdf103.05 kB

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