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Corona Aktuell – neue Corona-Verordnung ab 16. Dezember 2021

Ab Donnerstag, 16. Dezember, gilt die neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen. Sie hält neue Verschärfungen bereit, die bis zum 13. Januar gelten und auch den Sport betreffen.

Die neue Verordnung sowie unsere mit der Landesregierung abgestimmten FAQ, die fortlaufend aktualisiert werden, finden Sie hier:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Die wichtigsten Anpassungen im schnellen Überblick:

  • In gedeckten Sportstätten (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen, auch Reithallen) dürfen nur Personen anwesend sein, die geimpft oder genesen sind (Geimpfte und Genesene mit Negativnachweis nach § 3 Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 oder 2. Corona-Schutzverordnung), ausgenommen Kinder unter 18 und aus medizinischen Gründen nicht impfbare Personen.
  • In Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz über 350 liegt, gelten besondere Regeln („Hotspot-Regel“). Dort gilt auch in ungedeckten Sportstätten die 2G-Regel (mit Ausnahme von Kindern unter 18), in gedeckten Sportstätten ist der Zutritt nur mit 2G und einem Test zulässig. Dabei  gilt für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen auch: Eine so genannte Booster-Impfung oder Auffrischungs-Impfung befreit den Bürger von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, sollten Zugangsregeln nach dem Modell 2-G-plus gelten. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage bekannt, in welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten diese Zusatzregelung gilt – aktuell würde dies zwei Städte betreffen. Diese Regel greift im Übrigen in betreffenden Kommunen frühestens ab dem 19. Dezember 2021.
  • Weitere Details und Ergänzungen der FAQ, z.B. zum Wintersport, zu den Zuschauerregeln etc., finden Sie auf der o.g. Homepage des lsb h.

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