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Corona-Hilfe für Sportvereine 2021

Auch im Jahr 2021 können die hessischen Sportvereine von der Corona-Vereinshilfe profitieren. Anträge können bis Ende des Jahres beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingereicht werden.Voraussetzung für die Beantragung der Corona-Vereinshilfe ist, dass der Verein im ideellen Bereich oder in der Vermögensverwaltung aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage und/oder einen Liquiditätsengpass geraten ist.

Richtlinie und Antragsformular finden Sie zusammen mit weiterführenden Informationen hier: https://innen.hessen.de/sport/corona-hilfe-fuer-sportvereine-2021

- aus Sondernewsletter lsbh 19.3.21

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