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Rechtsanspruch "Ganztag, Schule und Sportverein" 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

viele von Ihnen haben sicher bereits mitbekommen, dass ab dem Schuljahr 2026/27 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gilt. In diesem Zusammenhang gibt es bereits seit einiger Zeit Überlegungen, inwiefern sich dieser gesetzliche Anspruch auf den organisierten Sport und insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen auswirken wird. 

Durch die Verankerung des gesetzlichen Anspruchs im Sozialgesetzbuch sind es formal die öffentlichen Jugendhilfeträger, sprich die Städte und Kommunen, die diesen Auftrag erfüllen müssen. Gleichzeitig spielt der Ausbau der Ganztagsschulen (bzw. Schulen mit Ganztagsangeboten) in diesem Kontext eine erhebliche Rolle und trägt mit dazu bei, diesen Anspruch zu erfüllen. Auf kommunaler Ebene wird die Umsetzung dieses Anspruchs bereits rege und auch kritisch diskutiert. Finanzierung und Fachkräfte sind dabei wesentliche Themen.

Aber auch den Sportvereinen wird bei der Umsetzung des Anspruchs eine maßgebliche Rolle zugeschrieben, insbesondere bei der Realisierung sport- und bewegungsbezogener Angebote, sowohl im schulischen Kontext als auch bei der Realisierung von Ferienangeboten. Um Sie zu dieser Thematik auf einen einheitlichen Stand zu bringen, teilen wir die angehängte Präsentation mit Ihnen und laden gerne zu weiteren Austauschgesprächen ein.

pdfInfos_Rechtsanspruch_Ganztag_Kooperation_Schule_und_Sport_10.07.2025.pdf246.6 kB

Wir freuen uns auf den Austausch und Ihre Gedanken zum diesem Themenfeld. An dieser Stelle möchten wir gerne noch einmal auf das bestehende Wissensnetz des Landessportbundes Hessen hinweisen, in dem die Gruppe Ganztag, Schule und Sportverein zum Austauschen, Fragen stellen und Vernetzen eingerichtet wurde. Über die Beteiligung weitere Akteure und Ansprechpersonen freuen wir uns. 

LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.

Geschäftsbereich Schule, Bildung und Personalentwicklung

 

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