Sportkreis Lahn-Dill e.V. 
im Landessportbund Hessen
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Wichtige Änderungen beim Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Verein

Eine Überarbeitung des Programmes wurde erforderlich, weil das bisherige Verfahren nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen entsprach, die in dem Programm vorgesehene Anschubfinanzierung oft nicht umgesetzt wurde und die Mittelzuweisung oft intransparent war.

Folgende Änderungen wurden daraufhin vom Hessischen Kultusministerium in Abstimmung mit dem Hessischen Innenministerium, Vertretern der Staatlichen Schulämter, dem Landessportbund sowie der Sportjugend Hessen beschlossen (Auszug):

- Bei den finanziellen Zuschüssen handelt es sich ausschließlich um eine Anschubfinanzierung, die sich über 3 Jahre erstrecken und dabei abschmelzen.

- Die Maßnahmen sind an die Schulen angebunden und gehören zum außerunterrichtlichen Schulsport.

- Die Kooperation soll jeweils mit einem oder mehreren Sportvereinen aus dem kommunalen Umfeld geschlossen werden.

- Die Entscheidungen, welche Maßnahmen auf Ebene der Staatlichen Schulämter gefördert werden können, trifft die örtliche Programmgruppe „Schule & Verein“ oder der Arbeitskreis „Schulsport“. In dieser Arbeitsgruppe sind eingebunden: Staatliches Schulamt, zuständiger Schulsportkoordinator, beteiligter Sportkreis, Vertreter eines kooperierenden Sportvereins und Schulträger.

Zur Umsetzung ist u.a. folgendes zu beachten:

1. Im Unterschied zu dem bisherigen Verfahren handelt es sich nicht um ein Zuwendungsverfahren, sondern um einen Personalkostenzuschuss, den ein Sportverein über eine Schule erhalten kann.


2. Sofern eine Schule gemeinsam mit einem Sportverein Mittel aus dem Landesprogramm in Anspruch nehmen will, besprechen die Kooperationspartner aus Schule und Verein im Vorfeld der Beantragung das gemeinsame Vorhaben. Das Ergebnis dieser Besprechung wird in einem Gesprächsprotokoll (Anlage 1 des Landesprogramms) festgehalten.

Zur formalen Beantragung ist das Gesprächsprotokoll in diesem Jahr ausnahmsweise bis spätestens zum 20.06. (normalerweise bis zum 15.04. eines jeden Kalenderjahres) beim zuständigen SSA einzureichen.

3. Die örtliche Programmgruppe „Schule und Verein“ erstellt als verantwortliches Gremium für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des Landesprogramms auf Schulamtsebene ein Förderkonzept. Auf der Grundlage dieses Förderkonzepts berät sie die vorgelegten Anträge und trifft die Entscheidungen über die Aufnahme.

4. Die Schulsporträtin/der Schulsportrat informiert die Verantwortlichen der ausgewählten Kooperationsmaßnahmen und stellt ihnen einen Kooperationsvertrag (Anlage 2 des Landesprogramms) in dreifacher Ausfertigung zu.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertrag muss in diesem Jahr ausnahmsweise bis spätestens zum 22.08. (normalerweise bis zum 31.05. eines jeden Kalenderjahrs) dem zuständigen Staatlichen Schulamt zugestellt werden. Je eine Ausfertigung verbleibt bei den Kooperationspartnern. Mit Beginn des neuen Schuljahrs startet die Kooperationsmaßnahme.

5. Die Staatlichen Schulämter melden bis zum 30.6. an das Hessische Kultusministerium, welche Maßnahmen gefördert werden sollen.

6. Auf Basis dieser Meldungen erstellt das Fachreferat Zuweisungserlasse an die Schulämter, so dass über die ZCRS den Staatlichen Schulämtern die Personalkostenzuschüsse auf den jeweiligen Finanzstellen bereitgestellt werden. Die Mittelvergabe bezieht sich jeweils auf ein Schuljahr. Wie bisher auch wird der Zuschuss auf zwei Zahlungstermine (Schuljahresbeginn - Anfang August des Jahres sowie mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres - Anfang Februar des Folgejahres) aufgeteilt.

7. Den vorgesehenen Personalkostenzuschuss überweist das jeweilige Staatliche Schulamt ohne Anforderung anteilig am 01.05. und 01.11. des Jahres an die kooperierende Schule. Die Vergütung der Übungsleiterin/des Übungsleiters erfolgt gemäß der erbrachten Stundennachweise.

8. Die im Schuljahr 2011/12 eingerichteten Maßnahmen laufen zum Ende des Schuljahrs aus. Neubewerbungen sind möglich.

9. Sollte es in diesem Schuljahr aufgrund der engen Fristen nicht möglich sein, in Einzelfällen die vorgegebenen Termine einzuhalten, ist nach Rücksprache mit dem HKM eine Nachsteuerung möglich.

Eine ausführliche Darstellung des überarbeiteten Landesprogramms ist diesem Anschreiben beigefügt.

Sämtliche Materialien werden auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums unter Schule/Schulsport/Programme/Schule & Verein bereitgestellt.

alt Neues_Programm_SV_04_12.pdf

alt Info-Brief-2012.pdf

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Jochen Horz

Sportkreis 13 Wetzlar

Vorstand – Beauftragter „Schule & Verein“

veröffentlicht am 09.05.2012