Die Reform - 2013 wird das Deutsche Sportabzeichen 100 Jahre alt
Mit einer transparenten Darstellung auf diesen Seiten möchte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) für einen einheitlichen Wissensstand auf allen Ebenen des Sportabzeichen-Systems sorgen und somit zu einer hohen Akzeptanz der gesamten Reform beitragen.
Weitere Informationen zum Reformprozess folgen: Neuigkeiten zum Thema, aktuelle Artikel, Interviews mit prominenten Fürsprechern und Unterstützern des Deutschen Sportabzeichens sowie ein Bericht über das reformierte Sportabzeichen im Praxistest.
Eine Informationsveranstaltung zur Sportabzeichen Reform 2013 findet am 19.1.2013 in Wetzlar statt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
 Artikel_Sportabzeichen_SiH_18_2012.pdf
 Artikel_Sportabzeichen_SiH_18_2012.pdf 
 DOSB_Prüfungswegweiser_Innenteil_A5_final.pdf
 DOSB_Prüfungswegweiser_Innenteil_A5_final.pdf 
 DOSB_Sportabzeichen_2013_Leistungskatalog_A3_KW17-12.pdf
 DOSB_Sportabzeichen_2013_Leistungskatalog_A3_KW17-12.pdf
 DOSB_Einzelprfkarte_A4_final_RZ3.pdf
 DOSB_Einzelprfkarte_A4_final_RZ3.pdf 
 DOSB_Gruppenprfkarte_A4_final_RZ3.pdf
 DOSB_Gruppenprfkarte_A4_final_RZ3.pdf
 Meldebogen-Schulwettbewerb_Sportabzeichen_2013.doc
 Meldebogen-Schulwettbewerb_Sportabzeichen_2013.doc 
SCHWIMMNACHWEIS ab 2013 
Hinweis für alle Sportabzeichen-Prüfer, Lehrer, Schwimmmeister und Bäderangestellte:
Der DOSB weist darauf hin, dass das Schwimmnachweisformular auch für den Fall ist, dass der Schwimmmeister im Schwimmbad keinen Prüferausweis des Deutschen Sportabzeichens besitzt. In diesem Fall füllt der Schwimmmeister ohne Prüfberechtigung im Schwimmbad das Formular aus und ein anderer Prüfer mit Prüferausweis überträgt dann die Schwimmzeit (bei Ausdauer oder Schnelligkeit) bzw. den Schwimmnachweis auf die Prüfkarte.
Das Schwimmnachweisformular gibt es nur als Download unter  Schwimmnachweis-Formular.pdf
 Schwimmnachweis-Formular.pdf
Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des DSA. Für diesen Nachweis gibt es vier Möglichkeiten:
- Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung
- 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss
- ≥12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung)
- Vorlage des „Deutschen Jugendschwimmabzeichens“ in Gold oder der „Deutschen Rettungsschwimmpässe“ der DLRG ab Bronze