Sportkreis Lahn-Dill e.V. 
im Landessportbund Hessen
Eye-Able®

Die Reform - 2013 wird das Deutsche Sportabzeichen 100 Jahre alt

Mit einer transparenten Darstellung auf diesen Seiten möchte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) für einen einheitlichen Wissensstand auf allen Ebenen des Sportabzeichen-Systems sorgen und somit zu einer hohen Akzeptanz der gesamten Reform beitragen.

Weitere Informationen zum Reformprozess folgen: Neuigkeiten zum Thema, aktuelle Artikel, Interviews mit prominenten Fürsprechern und Unterstützern des Deutschen Sportabzeichens sowie ein Bericht über das reformierte Sportabzeichen im Praxistest.

Eine Informationsveranstaltung zur Sportabzeichen Reform 2013 findet am 19.1.2013 in Wetzlar statt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

alt Artikel_Sportabzeichen_SiH_18_2012.pdf

alt DOSB_Prüfungswegweiser_Innenteil_A5_final.pdf

alt DOSB_Sportabzeichen_2013_Leistungskatalog_A3_KW17-12.pdf

alt DOSB_Einzelprfkarte_A4_final_RZ3.pdf

alt DOSB_Gruppenprfkarte_A4_final_RZ3.pdf

alt Meldebogen-Schulwettbewerb_Sportabzeichen_2013.doc


SCHWIMMNACHWEIS ab 2013

Hinweis für alle Sportabzeichen-Prüfer, Lehrer, Schwimmmeister und Bäderangestellte:

Der DOSB weist darauf hin, dass das Schwimmnachweisformular auch für den Fall ist, dass der Schwimmmeister im Schwimmbad keinen Prüferausweis des Deutschen Sportabzeichens besitzt. In diesem Fall füllt der Schwimmmeister ohne Prüfberechtigung im Schwimmbad das Formular aus und ein anderer Prüfer mit Prüferausweis überträgt dann die Schwimmzeit (bei Ausdauer oder Schnelligkeit) bzw. den Schwimmnachweis auf die Prüfkarte.

Das Schwimmnachweisformular gibt es nur als Download unter alt Schwimmnachweis-Formular.pdf

Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des DSA. Für diesen Nachweis gibt es vier Möglichkeiten:

  • Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung
  • 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss
  • ≥12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung)
  • Vorlage des „Deutschen Jugendschwimmabzeichens“ in Gold oder der „Deutschen Rettungsschwimmpässe“ der DLRG ab Bronze

Die Gültigkeit des Nachweises der Schwimmfertigkeit für das Deutsche Sportabzeichen ist begrenzt auf fünf Jahre und bezieht sich auf das Ausstellungsjahr. Das Jahr des letzten Schwimmnachweises ist auf der Prüfkarte vermerkt. Der Nachweis vor 2013 kann rückwirkend fünf Jahre anerkannt werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Urkunde oder Prüfkarte) vorgelegt wird. Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis. Auch dieser Nachweis kann rückwirkend vorgelegt werden.

veröffentlicht am 11.09.2012