Erleichterung bei Förderungen für Baumaßnahmen
Bei Anträgen auf Bezuschussung von Baumaßnahmen mit einer Antragssumme von bis zu 1.000,00 Euro ist zukünftig lediglich die Vorlage einer Nutzungsvereinbarung erforderlich. Die Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren muss in diesen Fällen jedoch nicht mehr erfüllt werden.
Wir begrüßen diese Entscheidung im Sinne unserer Vereine und bitten Sie, dies in Beratungsgesprächen zu berücksichtigen.
veröffentlicht am 07.03.2022