Anerkennung Sportstudium für die Bezuschussung der ÜL-Lizenz
Lizenzen können generell nur dann ausgestellt werden, wenn das entsprechende Sport-Studium abgeschlossen worden ist.
Für die Bezuschussung als Übungsleiter ist es ausreichend, wenn das 6. Semester im Fachbereich Sport absolviert wurde. Nachweise müssen in Form von Immatrikulations-bescheinigungen erbracht werden. Sollen Personen mit abgeschlossenem Sportstudium bezuschusst werden, müssen entsprechende Zeugniskopien vorgelegt werden. Personen die nicht explizit Sport studieren können bei der Bezuschussung nicht berücksichtigt werden.
 
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veröffentlicht am 26.06.2012