Aktuelle Coronaverordnung der Hessischen Landesregierung vom 17.8.21
Neben der Coronavirus-Schutzverordnung ist das sogenannte Eskalationskonzept von Bedeutung, welches kreisgenaue Corona-Auflagen in Abhängigkeit der Inzidenzlage regelt, einschließlich weitergehender Maßnahmen ab einer Inzidenz von 50 bzw. 100 (z.B. zusätzliche Kontaktregeln). Insofern ist es für Sportvereine, -verbände und -veranstalter weiterhin wichtig, die jeweiligen kommunalen Regelungen im Blick zu behalten, die im Übrigen auch über die o.g. Bestimmungen verschärfend hinausgehen können. Zurzeit sind alle hessischen kreisfreien Städte über der 35- bzw. 50-Marke; von den Landkreisen sind aktuell nur sechs unter der 35er-Grenze.
Seit dem 18. August finden Sie in gewohnter Weise sportbezogene Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung, die wir mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport abstimmen, auf unserer Internetseite https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/.
Sie finden hier Verlinkungen zu den og Grundlagendokumenten der Hessischen Landesregierung bzw. zur tagesaktuellen Übersicht der Inzidenzentwicklung in den Kommunen. Darüber hinaus enthält unsere „FAQ-Coronaseite“ sportspezifische Erläuterungen und ergänzende Regelungen, z.B. für Schwimmbäder, zur Zuschauerfrage, zur Umsetzung der „3-G-Negativnachweise“ einschl. Sonderregeln für Schüler*innen und Kinder unter 6 Jahren etc.
Diese Internet-Informationen werden auch in den nächsten Tagen fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Bleiben Sie sportlich und gesund - #sportVEREINTuns
https://www.landessportbund-hessen.de/sportvereintuns/
Mit freundlichen Grüßen
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Hauptgeschäftsführer
Andreas Klages