Lockerungen für den Vereinssport

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Ab 11.6.20 - Landessportbund Hessen begrüßt Erleichterungen für den Sport

„Kontaktsport, Wettkampf, Bäderöffnungen – mehr Sport in Hessen möglich“

Die Lockerungen für den Vereinssport, die sich aus der am Mittwoch vorgestellten Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ergeben, hat der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) begrüßt. „Es ist konsequent und notwendig, dass der Sport dem gesellschaftlichen Leben gleichgestellt wird“, urteilt Hauptgeschäftsführer Andreas Klages. Er bezieht sich damit auf die Tatsache, dass Sport bis Mittwoch generell nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern möglich war, während diese Beschränkung für Personen aus zwei Hausständen in der Öffentlichkeit bereits ausgesetzt worden war.

Ab morgen, Donnerstag, 11.6.20 dürfen nun sogar bis zu zehn Personen gemeinsam Sport treiben, ohne einen Mindestabstand einhalten zu müssen.

„Das erleichtert den Sportbetrieb in vielen der rund 7.600 hessischen Sportvereinen“, so Klages. Insbesondere in Spiel- und Kontaktsportarten wie Fußball oder Judo sei damit erstmals seit drei Monaten wieder ein praxisnäherer Trainingsbetrieb möglich. „Diese Nachricht hat bei den Vereinen für Aufatmen gesorgt.“

Gleichzeitig appelliert der Landessportbund an seine Vereine, mit der neuen Freiheit verantwortungsvoll umzugehen: „Die Hygienevorgaben sind in jedem Fall einzuhalten, z.B. bei der Öffnung der Umkleiden“, so Klages. „Unsere Vereine und Verbände haben in den vergangenen Wochen bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit der Gesundheit ihrer Mitglieder umgehen und ihren Teil zur Eindämmung der Pandemie beitragen.“ In diesem Zusammenhang dankt er den vielen – zumeist ehrenamtlichen – Vereinsverantwortlichen, die sich intensiv mit der Thematik befasst und nach tragfähigen Lösungen gesucht hätten.

Eine weitere wichtige Neuerung in der aktuellen Verordnung stellt die Gleichstellung von Trainings- und Wettkampfbetrieb dar. „Das ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt: Unter Einhaltung der geltenden Regeln spielt es keine Rolle, ob beispielsweise ein Tennis- oder Badmintonmatch als Training oder im Wettkampfmodus ausgetragen wird“, so Klages, der auch die weiteren Öffnungen im Bereich der Schwimmbäder begrüßte.

Im Zusammenhang mit der Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni appelliert der Landessportbund Hessen erneut, den Schulsport nicht zu vergessen. „Sport hat positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Immunsystem sowie auf das Sozialverhalten und letztlich auf die Konzentrationsfähigkeit von Kindern“, sagt Prof. Dr. Heinz Zielinski, als Vizepräsident des Landesportbundes für den Bereich Schule, Bildung und Personalentwicklung zuständig. Gerade mit Blick auf die lange Sportpause sei ein Verzicht auf das Fach Sport aus Sicht des lsb h nicht zu verantworten.

Die wichtigsten Fragen zum Umgang mit der neuen Verordnung im Bereich Sport beantwortet der Landessportbund unter https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq-wiedereinstieg/

pdf27_Corona_Lockerungen.pdf113.68 kB

pdfA4Plakat_So_ist_Sport_moeglich.pdf940.14 kB

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